Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde als juristische Person. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Das sind zum Beispiel:
- finanzielle Angelegenheiten
- Einstellung von Mitarbeitern
- Vermietung und Verpachtung von kirchlichen Immobilien
- Betrieb von Kindertagesstätten
- andere Rechtsgeschäfte
Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge- insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates- sicher. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat

Unser Kirchenvorstand wurde am.......durch die Gemeindemitglieder gewählt und besteht aus den folgenden Mitgliedern: