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Kirchenvorstand

Kirche
Marienaltar

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde als juristische Person. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.


Das sind zum Beispiel:

  • finanzielle Angelegenheiten
  • Einstellung von Mitarbeitern
  • Vermietung und Verpachtung von kirchlichen Immobilien
  • Betrieb von Kindertagesstätten
  • andere Rechtsgeschäfte

 

 

Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge- insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates- sicher. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat

Innenraum

Unser Kirchenvorstand wurde am.......durch die Gemeindemitglieder gewählt und besteht aus den folgenden Mitgliedern: